In der Grippesaison 2022/2023 wurden in öffentlichen Apotheken 62.700 Grippeimpfungen durchgeführt
01.09.2023 Kieble M
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Mit dem Pflegebonusgesetz Ende Juni 2022 wurde die Durchführung von Grippeschutzimpfungen in öffentlichen Apotheken in die Regelversorgung überführt. Apotheken dürfen demnach gemäß § 20c des Infektionsschutzgesetzes Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr Grippeschutzimpfungen anbieten. Zuvor war dies nur im Rahmen von regionalen Modellprojekten möglich (siehe DAPI-Zahl des Monats September 2022 [1]).
Konkrete Regelungen haben der Deutsche Apothekerverband e. V. und der GKV-Spitzenverband im „Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen durch Apotheken nach § 132e Absatz 1a SGB V“ vereinbart [2]. Die Abrechnungsmodalitäten sind in Anhang 4 (Schutzimpfungen durch Apotheken nach § 132e SGB V) der Technischen Anlage 1 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung geregelt, welche seit Abrechnungsmonat Oktober 2022 anzuwenden ist [3]. Für jede Schutzimpfung bedruckt die Apotheke einen Sonderbeleg mit Sonderkennzeichen für die Impfleistung, die Nebenleistung (insbesondere für die Beschaffung von Verbrauchsmaterialien) und den Impfstoff inkl. Beschaffungskosten.
Das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e. V. (DAPI) kann in seiner Datenbank die Abrechnungen der Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung anhand der vereinbarten Sonderkennzeichen identifizieren. In der aktuellen Auswertung wurde die Anzahl an Rezepten mit dem Sonderkennzeichen für die Impfleistung im Zeitraum ab Einführung der Sonderkennzeichen bis Mai 2023 quantifiziert und zur besseren regionalen Vergleichbarkeit auf die Anzahl an öffentlichen Apotheken in der Region zum Stand 31.12.2022 bezogen.
Insgesamt wurden bundesweit in der ersten Saison, in der öffentliche Apotheken Grippeimpfungen in der Regelversorgung anbieten können, rund 62.700 Impfungen abgerechnet, was im Mittel 3,5 Impfungen pro Apotheke entspricht (siehe Tabelle). Mit durchschnittlich 9,9 Impfungen pro Apotheke sind in Berlin mit Abstand die meisten Grippeimpfungen durchgeführt worden, gefolgt von den Regionen Nordrhein-Westfalen (5,9 Impfungen pro Apotheke) und Saarland (4,0) (siehe Grafik). Hierbei wurden der quadrivalente Hochdosis-Impfstoff für Über-60-Jährige Efluelda® (33,9 %) sowie die ebenfalls quadrivalenten konventionellen Totimpfstoffe Influvac (21,4 %) und Vaxigrip (16,0 %) am häufigsten eingesetzt.


[1]    Kieble M. Bereits etwa 7.000 Grippeimpfungen konnten in öffentlichen Apotheken im Rahmen von Modellvorhaben in den vergangenen beiden Grippesaisons durchgeführt werden. 2022. www.dapi.de/aktuelles/zahl-des-monats/bereits-etwa-7000-grippeimpfungen-konnten-in-oeffentlichen-apotheken-im-rahmen-von-modellvorhaben-in-den-vergangenen-beiden-grippesaisons-durchgefuehrt-werden. (letzter Zugriff: 20.07.2023)
[2]    Spitzenverband Bund der Krankenkassen, Deutscher Apothekerverband e. V. Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen durch Apotheken nach § 132e SGB V, Stand 12.05.2023. www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/arzneimittel/rahmenvertraege/rahmenvertraege.jsp. (letzter Zugriff: 20.07.2023)
[3]    Anhang 4 – Schutzimpfungen durch Apotheken nach §132e SGB V zur Technische Anlage 1 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Absatz 3 SGB V, Version 002. 2022. www.gkv-datenaustausch.de/leistungserbringer/apotheken/apotheken.jsp (letzter Zugriff: 20.07.2023).