Allgemeine Informationen zur Zentralen Verwurfsprüfung

Allgemeine Informationen zur Zentralen Verwurfsprüfung, welche seit dem 1. Juli 2014 verbindlich vom Deutschen Arzneiprüfungsinstitut e. V. (DAPI) als zentrale Prüfstelle durchgeführt wird:
Auskünfte zur Zentralen Verwurfsprüfung (Retaxationen und generelle Fragen), Unterscheidung zwischen Verwendbarkeit und Abrechenbarkeit von Verwürfen, DAPI bzw. Apothekenabrechnungszentrum und die Zentrale Verwurfsprüfung, Prüfalgorithmus, Durchführungsvereinbarung, Liste der möglichen Prüfergebnisse, ...
Die Zentrale Verwurfsprüfung
Der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband e. V. haben sich auf ein zentrales Prüfverfahren verständigt. Im Fokus der Prüfung steht die Unvermeidbarkeit von Verwürfen gemäß Anlage 3 Teil 1 Anhang 3 zum Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (Hilfstaxe). Hierzu schlossen die Vertragspartner der Hilfstaxe eine Durchführungsvereinbarung ab, welche mit Wirkung zum 1. Juli 2014 in Kraft getreten ist. Als zentrale Prüfstelle wird darin das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) benannt. Dieses prüft alle vorgelegten Verwürfe bundesweit nach klaren Prüfregeln zur Abrechnung eines unvermeidbaren Verwurfs und kennzeichnet die Verwürfe als berechtigt oder unberechtigt. Bei unberechtigten Verwürfen wird der genaue Grund benannt.
Anlage 1 zur Durchführungsvereinbarung: Spezifikation Prüfalgorithmus
Informationsblatt zur Zentralen Verwurfsprüfung
Nachfolgendes Informationsblatt führt folgende Punkte näher aus:
Unterscheidung: Verwendbarkeit und Abrechenbarkeit von Verwürfen
DAPI und Zentrale Verwurfsprüfung
Apothekenabrechnungszentrum (ARZ) und Zentrale Verwurfsprüfung
Auskünfte zur Zentralen Verwurfsprüfung (Retaxationen und generelle Fragen)
Informationsblatt zur Zentralen Verwurfsprüfung
Liste der möglichen Prüfergebnisse | |
Kennzeichen Prüfergebnis | Erläuterung |
---|---|
1 | Kennzeichen des Herstellenden existiert, in HA3 enthalten und damit prüfbar; fehlerfreie Prüfung. |
3 | Unzulässige Menge Verwurf (Verwurf größer als kleinste Packungseinheit). |
4 | Nicht in HA3 enthalten und damit nicht prüfbar. |
5 | Apotheke stellt nicht selbst her und es werden andere Stoffe als in Anhang 1 verwendet. |
6 | Zeitspanne zu klein für erneuten Verwurf. Hinweis: |
7 | Kennzeichen des Herstellenden existiert nicht und Verwurf damit nicht prüfbar. |