Die Anfertigung von allgemeinen Rezepturen, wie zum Beispiel Salben, Cremes oder Kapseln, ist ein wichtiger Bestandteil des Apothekenalltags; denn individuell angefertigte Rezepturen bieten die Möglichkeit, Wirkstoffe in kommerziell nicht erhältlichen Dosierungen oder Formulierungen für einzelne Patienten zugänglich zu machen. Nach den §§ 6, 7 und 17 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ist jede Apotheke verpflichtet, solche Rezepturen bei einer entsprechenden Verordnung und nach den entsprechenden Vorschriften über deren Herstellung und Prüfung selbst anzufertigen. Die Anforderungen, die dabei an den herstellenden Apotheker hinsichtlich der Vorab-Prüfung der Anweisung auf dem Rezept, des Arbeitsprozesses der Herstellung und der Qualitätssicherung gestellt werden, sind hoch [1]. Die Abrechnung einer solchen Rezeptur setzt sich gemäß § 5 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) aus zwei Komponenten zusammen: Einem Festzuschlag von 90 % auf die Apothekeneinkaufspreise für Stoffe und die erforderliche Verpackung sowie einem Rezepturzuschlag für die Herstellung. Der Rezepturzuschlag beläuft sich, je nach Art der Rezeptur, i.d.R. auf 2,50 Euro, 5,00 Euro oder 7,00 Euro und liegt nur bei großen Mengen etwas höher.
Das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e. V. (DAPI) hat eine Auswertung dazu durchgeführt, zu welchen Preisen (Taxe) allgemeine Rezepturen im Jahr 2015 abgerechnet wurden. Zur Veranschaulichung wurden die insgesamt 7,2 Millionen Rezepturen, die einen Gesamtumsatz (Taxe) von 157,2 Millionen Euro ausmachten, in zwölf Preisklassen eingeteilt. Die Anzahl an Rezepturen, die in den jeweiligen Preisklassen abgegeben wurden, ist in der Abbildung wiedergegeben. Das arithmetische Mittel der Taxe pro Rezeptur lag bei 21,69 Euro, es reagiert jedoch empfindlich auf Extremwerte weniger sehr teurer Rezepturen mit einer Verschiebung nach oben. Wie die Abbildung zeigt, bilden die Rezepturen zum Preis von 10,01 bis 15,00 Euro die am stärksten besetzte Preisklasse. Zur zusätzlichen Veranschaulichung der Verteilung der Rezepturpreise sind in untenstehender Tabelle weitere Kennzahlen dargestellt. Bei 50 % der Rezepturen betrug die Taxe 14,74 Euro oder weniger. Bei 75 % aller Rezepturen war die Taxe kleiner als 21,53 Euro. Bei 5 % bzw. 1 % aller Rezepturen wurde eine Taxe von 48,20 Euro bzw. 113,82 Euro und mehr abgerechnet.
Erst die Preisklassenanalyse hat gezeigt, dass in der öffentlichen Apotheke allgemeine Rezepturen in der Hälfte der Fälle zum Preis von rund 15 Euro oder weniger abgegeben wurden.
[1] Leitlinie und Kommentar zur Leitlinie der ABDA zur Herstellung und Prüfung der nicht zur parenteralen Anwendung bestimmten Rezeptur- und Defekturarzneimittel
https://www.abda.de/themen/apotheke/qualitaetssicherung0/leitlinien/leitlinien0/