1.248.521 mal rabattierte Arzneimittel nicht verfügbar.
Seit dem 1. August 2007 wird die Nichtverfügbarkeit eines rabattierten Arzneimittels bundesweit standardisiert auf dem Rezept mit Hilfe eines neu eingeführten Sonderkennzeichens von Apothekern dokumentiert. Diese Maßnahme soll die Apotheker vor Retaxationen schützen. Das DAPI hat die dokumentierten Fälle für den Zeitraum August 2007 bis Ende Dezember 2007 ausgewertet und festgestellt, dass in 1.248.251 Fällen rabattbegünstigte Arzneimittel nicht verfügbar waren.
Mit der Einführung von Rabattvereinbarungen haben Krankenkassen die Chance zu Einsparungen bei Arzneimitteln genutzt, die der Gesetzgeber ihnen mit der Einführung des Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbes in der gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. April 2007 gegeben hat.
In der praktischen Umsetzung der Rabattverträge zeigte sich von Beginn an, dass rabattbegünstigte Arzneimittel nicht immer verfügbar waren. Als Maßnahme wurde die sogenannte Friedenspflicht eingeführt, die bis Ende Juni 2007 für alle Krankenkassen galt und für die AOK bis Ende September 2007 verlängert wurde. Während der Friedenspflicht vergüteten die Krankenkassen den Apotheken die Abgabe eines vergleichbaren Arzneimittels im Rahmen der bisherigen aut idem-Regelung, wenn das rabattierte Arzneimittel nicht lieferbar war.