Die Anzahl der an das DAPI gestellten Anfragen hat eine vierstellige Größe erreicht.
Am 8. September 2014 wurde die 1000. Anfrage an das DAPI gestellt – seit Beginn der systematischen Erfassung von Anfragen im März 2005. Damit können wir auf eine runde Zahl der unterschiedlichsten, an das DAPI herangetragenen Fragestellungen aus den Bereichen Pharmakoepidemiologie und Pharmakoökonomie zurückblicken. Gut 40% der Anfragen kamen aus dem Kreis der Mitgliedsorganisationen des DAPI, also der Apothekerkammern und Apothekerverbände der Länder. Auch die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände konnte sich Auswertungen des DAPI vielfach zunutze machen: Etwa 30% der Anfragen kamen aus ihren Geschäftsbereichen. Aber auch Einzelmitglieder des DAPI, z.B. Apotheker, die handfeste und belastbare Daten für Seminare oder Fortbildungsveranstaltungen benötigten, sowie Mitarbeiter wissenschaftlicher Institutionen wendeten sich regelmäßig mit den verschiedensten Fragestellungen aus dem pharmazeutischen Bereich an das DAPI.
Ein Überblick über die in den vergangenen neun Jahren gestellten Anfragen zeigt, dass zahlreiche Fragestellungen, die von kontinuierlichem Interesse sind, mithilfe der DAPI-Daten beantwortet wurden. So wurden beispielsweise regelmäßig die Verordnungs- bzw. Absatzzahlen bestimmter Arzneimittelgruppen wie Impfstoffe analysiert. Hiermit konnten nicht nur ökonomische Abschätzungen getroffen, sondern auch die Anzahl der von einer bestimmten Behandlung betroffenen Patienten abgeschätzt werden. Von Bedeutung war insbesondere die Entwicklung der Verordnungszahlen von Arzneimitteln, die neu auf den Markt kamen – speziell dann, wenn diese einen besonderen Stellenwert in der Therapie einer bestimmten Erkrankung einnahmen. Auch die Auswirkungen politischer Maßnahmen wie z.B. die Einführung der Rabattverträge oder der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln spiegelten sich in den Verordnungszahlen wider. Einen hohen Stellenwert für die durch die Mitgliedsorganisationen vertretene Apothekerschaft nahmen jene Auswertungen ein, die einen direkten Bezug zum Arbeitsalltag in der Apotheke haben. Dies waren unter anderem die Ermittlung der Anzahl der von den Apotheken hergestellten Rezepturen und der abgegebenen Betäubungsmittel oder auch die Menge eingelöster Rezepte im Nacht- und Notdienst. Durch die Analyse der Häufigkeit der Abgabe von Arzneimitteln, die etwa aufgrund ihrer Darreichungsform einer besonderen Beratung bedürfen, konnte ein darin begründeter erhöhter Beratungsbedarf in den Apotheken abgeschätzt werden. Die Kennzahlen all dieser Auswertungen unterstreichen den Stellenwert der öffentlichen Apotheke in der Arzneimittelversorgung sowie die Anforderungen, die an den Apotheker im Hinblick auf die Beratung bei der Abgabe von Arzneimitteln gestellt werden. Darüber hinaus konnten Untersuchungen zur Häufigkeit der Polymedikation, also der regelmäßigen, gleichzeitigen Einnahme mehrerer Arzneimittel durch einen Patienten, wichtige Erkenntnisse liefern für die Entwicklung eines von den öffentlichen Apotheken in Kooperation mit dem Arzt durchgeführten Medikationsmanagements. Besondere Umstände bei der Verordnung und Abgabe von Arzneimitteln wie der Ausschluss des Präparateaustauschs durch den Arzt mittels Setzen des aut idem – Kreuzes und die Dokumentation pharmazeutischer Bedenken durch den Apotheker als Begründung für die nicht durchgeführte Substitution eines Arzneimittels gemäß Rabattvertrag waren ebenfalls vielfach Gegenstand von Auswertungen. Es wurde ermittelt, wie häufig diese Sonderfälle vorkommen und welche Arzneimittel und Wirkstoffe hiervon am häufigsten betroffen sind. Damit konnten die DAPI-Daten eine konkrete Hilfestellung bei der Erkennung arzneimittelbezogener Probleme liefern.
Fast 92% der an das DAPI gestellten Anfragen konnten umfassend bearbeitet werden. Jedoch sind bei der Auswertung der Abrechnungsdaten auch gewisse Einschränkungen zu beachten, weshalb von Zeit zu Zeit auch Anfragen abgelehnt werden mussten. Dies lag zum Beispiel daran, dass die entsprechenden Fragestellungen mit der zugrunde liegenden Datenbasis nicht zu beantworten waren oder dass die Bearbeitung der Anfragen nicht mit dem Satzungszweck des DAPI als gemeinnützigem Verein, nämlich der Förderung von Wissenschaft und Forschung mit dem Ziel einer Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit, vereinbar war (siehe auch Satzung ).
Eine Anfrage stellen kann prinzipiell jeder, der im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung agiert. Eine Mitgliedschaft im DAPI ist hierfür keine Voraussetzung. Per E-Mail an anfrage@dapi.de kann ein entsprechendes Anfrageformular angefordert werden. Jede gestellte Anfrage wird dann dem DAPI-Vorstand und der Geschäftsführung zur Prüfung vorgelegt. Gibt es keine Einwände, kann das interdisziplinäre Team des DAPI die Datenanalyse in Angriff nehmen. Einige interessante Ergebnisse unserer Recherchen der letzten Jahre finden Sie hier in der Rubrik „Zahl des Monats“.