Die COVID-19 Pandemie stellt besondere Herausforderungen an die Apothekenmitarbeiter hinsichtlich der Versorgung ihrer Patienten, nicht nur was die Vermeidung einer potenziellen Ansteckung im direkten Kontakt betrifft, sondern auch z. B. die Versorgung von Risikopatienten, Verdachtsfällen infizierter Personen und Menschen in (häuslicher) Quarantäne. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sollte unter anderem das Instrument des Botendienstes, welches bereits vor der Pandemie schon von vielen Apotheken für ihre Patienten angeboten wurde, unterstützt und ausgebaut werden. Am 22. April 2020 trat die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung in der Fassung vom 20. April 2020 (BAnz AT 21.04.2020 V1) in Kraft. Ihr Ziel war die Sicherstellung der Versorgung chronisch Kranker sowie von Patientinnen und Patienten in Quarantäne und häuslicher Isolation. Die Abgabe von Arzneimitteln im Wege des Botendienstes kann nach § 4 Absatz 1 SARS-CoV-2-AMVersVO seit diesem Zeitpunkt über das Sonderkennzeichen 06461110 abgerechnet werden. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken wurde der Botendienst-Zuschlag für verschreibungspflichtige Arzneimittel zum 1. Januar 2021 im Sozialgesetzbuch verankert und somit verstetigt.
Das DAPI hat eine Auswertung zu den im Jahreszeitraum April 2020 bis März 2021 zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechneten Rezepten mit Botendienst-Honorar durchgeführt. Die Anzahl der Botendienstrezepte, deren Anteil an allen Rezepten, die Anzahl Botendienstrezepte pro Apotheke und die Anzahl Botendienstrezepte pro 1.000 GKV-Versicherte wurden ermittelt. Zum Vergleich wurden die Anzahl aller zulasten der GKV abgerechneten Rezepte, die Anzahl Rezepte pro Apotheke und die Anzahl Rezepte pro 1.000 GKV-Versicherte erhoben. Sieht man vom Monat April 2020, der Einführung des Sonderkennzeichens Botendienst, ab, lag der Anteil der Rezepte, bei denen es Botendienstbelieferungen gab, durchschnittlich bundesweit bei 6,6 % mit im Mittel 2,5 Mio. Rezepten pro Monat. Es entfielen dabei im Durchschnitt etwa 129 Rezepte pro Monat auf jede Apotheke und 34 Rezepte pro Monat auf 1.000 GKV-Versicherte.