Die Einsparungen durch die Abgabe von preisgünstigen Importarzneimitteln zulasten der GKV lagen im Jahr 2021 bei 77 Mio. EUR.
01.02.2023 - Berlin Gradl G Kieble M
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Apotheken müssen gemäß Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung Einsparungen durch Importe erwirtschaften. Dabei ist ein Einsparziel durch Abgabe preisgünstiger Importe vereinbart in Fällen, in denen es für Arzneimittel keine Generika, aber Importe gibt (= importrelevanter Markt) [1]. Die Definition preisgünstiger Importe ist im Rahmenvertrag festgelegt. Bei dieser Definition wie auch bei der Berechnung der Einsparungen hat sich im Vertrag für den Gültigkeitszeitraum ab Juli 2019 Grundlegendes geändert. So werden z. B. bei den Einsparungen nur noch diejenigen Abgaben von Importarzneimitteln berücksichtigt, bei denen die Abgabe eines rabattierten Fertigarzneimittels nicht möglich ist. Außerdem gilt der Vorrang der Abgabe preisgünstiger Importe gemäß § 129 Absatz 1 Satz 10 SGB V seit Dezember 2019 nicht mehr für biotechnologisch hergestellte Arzneimittel sowie für parenterale antineoplastische Arzneimittel.
Aufgrund dieser größeren Veränderungen hat sich das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) mit der Fragestellung beschäftigt, wie hoch die Einsparungen durch Importe bei Abgaben von Fertigarzneimitteln zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung in den Jahren 2020 und 2021 waren, den beiden Jahren nach Einführung der genannten Änderungen des Rahmenvertrages. Die Berechnung der Einsparungen entspricht den im Rahmenvertrag beschriebenen Kalkulationen und bezieht sich auf die Abgabe von preisgünstigen Importen gemäß deren Definition im Rahmenvertrag. Dabei wurden in die Auswertung nur Importe einbezogen, zu denen ein Referenzarzneimittel (= Originalpräparat) gelistet war. Es wurden weiterhin nur Abgaben im importrelevanten Markt berücksichtigt, bei denen die Abgabe eines preisgünstigen Importes möglich gewesen wäre. Zur Berechnung der Einsparungen durch die Abgabe von preisgünstigen Importarzneimitteln wurde die Differenz zwischen dem Umsatz (als Abgabepreise abzüglich der gesetzlichen Rabatte ermittelt) für abgegebene preisgünstige Importarzneimittel und dem Umsatz, der bei theoretischer Abgabe der jeweiligen Referenzarzneimittel angefallen wäre, gebildet und aufsummiert. Die Einsparungen durch preisgünstige Importe betrugen demnach für das Jahr 2020 rund 74 Mio. EUR und für das Jahr 2021 rund 77 Mio. EUR. 


[1] GKV-Spitzenverband, Deutscher Apothekerverband. Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V mit Stand 1. Oktober 2021 zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, Berlin und dem Deutschen Apothekerverband e. V., Berlin. www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/arzneimittel/rahmenvertraege/rahmenvertraege.jsp (letzter Zugriff 2. Januar 2023).