Seit Sommer letzten Jahres müssen die Apotheken bei der Rezepturherstellung die sogenannten Z-Daten an die Krankenkassen übermitteln. Erstmals konnte so das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut auswerten, welche Wirk- und Hilfsstoffe am häufigsten zum Einsatz kamen.
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