"In den deutschen Apotheken werden immer mehr Cannabiszubereitungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgegeben. Von März 2017 bis März 2018 wurden Patienten nach ärztlicher Verordnung mit 70.553 Cannabis-haltigen Zubereitungen oder unverarbeiteten Cannabisblüten versorgt (1. Quartal 2017: 564 Abgabeeinheiten; 2. Quartal 2017: 10.055; 3. Quartal 2017: 14.777; 4. Quartal: 2017 18.828; 1. Quartal 2018: 26.329). Das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) wertete dazu die Kassenrezepte aus öffentlichen Apotheken aus. Insgesamt wurden 43.516 solche Rezepte (von März 2017 bis März 2018) registriert. Verordnungen auf Privatrezept wurden nicht erfasst. Seit dem 10. März 2017 können Ärzte ihren schwerkranken Patienten im Einzelfall Cannabisblüten als Rezepturarzneimittel verordnen. Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes durften etwa 1.000 Patienten in Deutschland Cannabis mit Ausnahmegenehmigung konsumieren."