Durchführungsvereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und DAV
10.06.2014

Der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband e. V. haben sich auf ein zentrales Prüfverfahren verständigt.

Im Fokus der Prüfung steht die Unvermeidbarkeit von Verwürfen gemäß Anlage 3 Teil 1 Anhang 3 zum Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (Hilfstaxe). Hierzu schlossen die Vertragspartner der Hilfstaxe eine Durchführungsvereinbarung ab, welche mit Wirkung zum 1. Juli 2014 in Kraft treten wird. Als zentrale Prüfstelle wird darin das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e. V. (DAPI) benannt. Dieses wird alle zur Prüfung vorgelegten Verwürfe bundesweit nach klaren Prüfregeln zur Abrechnung eines unvermeidbaren Verwurfs prüfen und als berechtigt oder unberechtigt kennzeichnen.