Im Jahr 2020 betrug die Biosimilarquote für TNF-alpha-Inhibitoren bereits 72 %
01.08.2021 - Berlin Gradl G Kieble M
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Mit den Tumornekrosefaktor alpha (TNF-alpha)-Inhibitoren und der Blockade eines in der Entzündungsreaktion zentralen Moleküls begann im Jahr 1999 eine neue Ära in der Rheumatologie [1]. Infliximab war der erste Wirkstoff dieser Klasse. Etanercept, Adalimumab, Golimumab und Certolizumab kamen im Laufe der Jahre in Deutschland hinzu. Sie stehen inzwischen für die Behandlung von diversen immunvermittelten entzündlichen Erkrankungen wie beispielsweise rheumatoider Arthritis, Psoriasis-Arthritis, Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa zur Verfügung. Es handelt sich um sogenannte „Biologicals“, also um Arzneistoffe, die mit biotechnologischen Methoden hergestellt werden. Dabei sind die Originalarzneimittel dem Wettbewerb durch „Biosimilars“, d. h. den Referenzprodukten nachgebauten Produkten [2], ausgesetzt. Im Jahr 2015 kamen in Deutschland die ersten Biosimilars für Infliximab auf den Markt, im Jahr 2016 für Etanercept und im Jahr 2018 für Adalimumab. Der Patentschutz für Certolizumab (Cimzia®) läuft in diesem Jahr aus, der für Golimumab (Simponi®) im Jahr 2024 [3].
Die Austauschbarkeit von biologischen Referenzarzneimitteln durch Biosimilars wurde im Jahr 2019 in das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) in der Fassung vom 9. August 2019 (BGBl I S. 1202) aufgenommen, um sie als Instrument zur Kostendämpfung einzusetzen. In einer Studie, die das Department of Pharmaceutical and Pharmacological Sciences der Katholieke Universiteit Leuven in Belgien zusammen mit dem DAPI durchgeführt hat, konnte gezeigt werden, dass der Einsatz der Biosimilars von TNF-alpha-Inhibitoren in den vergangenen Jahren hauptsächlich über regional vereinbarte Verordnungsmindestquoten zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung reguliert wurde [4].
Das DAPI hat die Entwicklung der Biosimilar-Anteile von TNF-alpha-Inhibitoren bis zum Jahr 2020 verfolgt. In der Tabelle sind die Abgaben zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für alle TNF-alpha-Inhibitoren in den Jahren 2014 bis 2020, aufgeteilt nach Originalen (Referenzarzneimitteln) und Biosimilars, aufgeführt. Die Abgaben wurden sowohl in Packungen als auch in definierten Tagesdosen pro 1.000 GKV-Versicherten pro Tag (DID) angegeben. Biosimilar-Anteile wurden anhand der DIDs, bezogen auf Biologicals, für deren Wirkstoff sich zum Abgabezeitpunkt Biosimilars auf dem Markt befanden, berechnet (siehe Grafik). Diese lagen für Infliximab im Jahr 2020 bei rund 83 %, für Etanercept bei rund 76 %, für Adalimumab bei etwa 66 % und für alle TNF-alpha-Inhibitoren zusammengenommen bei 72 %.


1    Blüml S. Biologika und „small molecules“ bei der rheumatoiden Arthritis. Z Rheumatol 2020; 79:223–31.
2    European Medicines Agency. Guideline on similar biological medicinal products CHMP/437/04 Rev. 1. 2014. www.ema.europa.eu/en/similar-biological-medicinal-products. Letzter Zugriff 8.6.2021.
3    GaBI Journal Editor. Patent expiry dates for biologicals: 2018 update. GaBI J 2019; 8:24–31.
4    Moorkens E, Barcina Lacosta T, Vulto AG, Schulz M, Gradl G, Enners S, et al. Learnings from Regional Market Dynamics of Originator and Biosimilar Infliximab and Etanercept in Germany. Pharmaceuticals (Basel) 2020;13(10):324.