26 % der GKV-Patienten...
01.06.2010 - Eschborn Franzmann A
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26 % der GKV-Patienten bekommen mindestens fünf verschiedene Wirkstoffe verordnet.

Im Jahr 2009 haben in Deutschland über 80% aller gesetzlich Krankenversicherten mindestens ein Rezept in einer Apotheke eingelöst.

42 % der Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) benötigten verordnete Arzneimittel, die zu einem identischen ATC-Code [1] gehören. Da in den meisten Fällen ein ATC-Code für einen Wirkstoff steht, unabhängig von der Packungsgröße und der Darreichungsform, scheinen diese Patienten eine vergleichsweise unkomplizierte Arzneimitteltherapie zu haben. Der Fokus der pharmazeutischen Beratung bei der Abgabe der Arzneimittel sollte auf Hinweisen zur Dosierung, zur Anwendung und zu Nebenwirkungen sowie Wechselwirkungen liegen.

Nimmt ein Patient mehr als ein Arzneimittel gleichzeitig ein, können Arzneimittelwechselwirkungen auftreten. Die DAPI-Datenbasis berücksichtigt nur die Medikation zu Lasten der GKV. GKV-Patienten lösen in den Apotheken ggf. ferner Privatrezepte ein, z. B. über die "Antibabypille", oder haben einen Präparatewunsch aus dem nichtverschreibungspflichtigen Bereich. Auch diese Arzneimittel sollten bei einem Interaktionscheck in der Apotheke berücksichtigt werden. Damit bei einem Interaktionscheck in der Apotheke auch die Arzneimittel berücksichtigt werden können, die der Patient zu einem früheren Zeitpunkt bekommen hat, ist die Speicherung der Medikation in der Apothekensoftware notwendig. Daher ist es sinnvoll, dass Patienten eine Stammapotheke auswählen, die dann den Überblick über die gesamte Medikation des Patienten besitzt.

18 % bzw. 10 % der Patienten erhielten im vergangenen Jahr Verordnungen über insgesamt zwei bzw. drei verschiedene ATC-Codes. Mit vier verschiedenen ATC-Codes wurden 5 % der GKV-Patienten versorgt. Da der zeitliche Zusammenhang der Präparateeinnahme hier nicht untersucht wurde, kann es sein, dass bei diesen Patienten die Therapie mit den ATC-Codes zeitgleich oder zeitversetzt erfolgte.

Mindestens fünf ATC-Codes wurden an mehr als ein Viertel der Patienten abgegeben. In diesen Fällen ist mit großer Wahrscheinlichkeit von multimorbiden Patienten auszugehen, die von Polypharmazie betroffen sind und einer intensiven pharmazeutischen Betreuung bedürfen. Insbesondere für diese Patientengruppe ist die Beratung und das Erkennen und Lösen von arzneimittelbezogenen Problemen von enormer Bedeutung.


[1] Der ATC-Code klassifiziert Arzneistoffe nach dem anatomischen Wirkort und ihren therapeutischen und chemischen Eigenschaften. Die Arzneimittel werden in Gruppen auf fünf verschiedenen Ebenen klassifiziert. Auf der untersten Ebene liegen meist die einzelnen Wirkstoffe. Seltener sind fixe Kombinationen aus diesen sowie Subsumierungen unterschiedlicher, aber ähnlicher Wirkstoffe. Es wird auf dieser untersten Ebene nicht unterschieden zwischen den Handelsformen, also z.B. zwischen den Packungsgrößen oder den Darreichungsformen. Nahezu alle handelsüblichen zu Lasten der GKV erstattungsfähigen Fertigarzneimittel in Deutschland können einem ATC-Code zugeordnet werden.