10 % mehr Metamizol-Verordnungen
01.03.2010 - Eschborn Czeche S
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Verglichen mit 2008 wurden im Jahr 2009 10 % mehr definierte Tagesdosen (DDD) an Metamizol zu Lasten der GKV verordnet (und von den Apotheken abgegeben).

Metamizol ist ein Pyrazolonderivat und gehört zur Gruppe der nicht-sauren antipyretischen Analgetika. Es zeichnet sich durch starke analgetische und antipyretische sowie spasmolytische Wirkungen aus. Zu den Indikationsgebieten zählen demzufolge akute starke Schmerzen nach Verletzungen oder Operationen, Koliken, Tumorschmerzen sowie sonstige chronische oder akute Schmerzen. Darüber hinaus ist Metamizol bei hohem Fieber, das auf andere Maßnahmen nicht anspricht, zugelassen [1].

Selten bzw. sehr selten treten anaphylaktische, hypotensive und hämatologische Reaktionen unter Behandlung mit Metamizol auf [1]. Diese schwerwiegenden, zum Teil lebensbedrohlichen, unerwünschten Arzneimittelwirkungen haben dazu geführt, dass seitens der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft ein restriktiver Einsatz von Metamizol gefordert wurde [2].

Die Auswertungen des Deutschen Arzneiprüfungsinstitutes (DAPI) zeigen einen steten Anstieg der Metamizol-Verordnungen im Zeitraum 2002 bis 2009. Gegenüber 2002 haben sich die abgegebenen definierten Tagesdosen (DDD) in 2009 um das 2,5-fache erhöht. Während allerdings in den Jahren 2007 und 2008 ein Verordnungszuwachs von rund 16 % zum jeweiligen Vorjahr zu beobachten war, wurden in 2009 nur rund 10% mehr DDD im Vergleich zum Vorjahr abgegeben. Ein weiterer Trend bleibt abzuwarten.


[1] Fachinformation Novalgin® Filmtabletten, August 2009, Sanofi-Aventis Deutschland GmbH
[2] Lebensbedrohliche hypotensive Reaktionen nach Metamizol (UAW - Aus Fehlern lernen) Dtsch Ärztebl, Jg. 106, Heft 17, 24.04.2009