Asthma/COPD: Bei 64,5 % der Abgaben von atemzuggetriggerten Dosieraerosolen wurden pharmazeutische Bedenken geltend gemacht
10.05.2017 - Berlin Kieble M
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Zur Therapie von obstruktiven Atemwegserkrankungen wie Asthma und COPD werden in der Regel Arzneimittel zur Inhalation angewendet. Zahlreiche Inhalationssysteme stehen zur Verfügung, die sich in der Handhabung, der Inhalationstechnik sowie im als optimal anzusehenden Atemmanöver unterscheiden. Die Auswahl unter den drei Hauptgruppen an Inhalatoren, Dosieraerosole, Pulverinhalatoren und elektrische Vernebler, sollte nach deren Eignung für den einzelnen Patienten erfolgen.

Das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e. V. (DAPI) hat anhand von Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenkassen des Jahres 2016 ausgewertet, wie hoch der Absatz von inhalativen Fertigarzneimitteln bei obstruktiven Atemwegserkrankungen in öffentlichen Apotheken in Deutschland im Jahr 2016 für die einzelnen Inhalatorsysteme war (siehe untenstehende Tabelle). Nicht berücksichtigt wurden hierbei Verordnungen im Sprechstundenbedarf sowie auf Privatrezepten. Am häufigsten wurden mit 12,2 Mio. Packungen Dosieraerosole abgegeben, wobei der größte Anteil (10,9 Mio. Packungen) auf konventionelle Dosieraerosole entfiel. Da diese bei der Anwendung allerdings eine gute Koordination von Handbewegung und Atmung erfordern, können, um die Handhabung zu erleichtern, z. B. für Kinder vorgeschaltete Inhalationskammern, sog. Spacer, eingesetzt werden. Alternativ kann auf atemzuggetriggerte Dosieraerosole (Autohaler®, Easi-Breathe®) ausgewichen werden (0,4 Mio. Packungen), bei denen die Koordinationspflicht aufgrund des allein durch den Atemzug ausgelösten Sprühstoßes entfällt. Der Absatz von Pulverinhalatoren (inkl. deren Nachfüllungen) betrug 9,5 Mio. Packungen. Diese Inhalatortypen erfordern einen hinreichend hohen Atemfluss, um das Pulver mit dem Wirkstoff aktiv einzuatmen. Unter ihnen existiert eine Vielzahl von verschiedenen Inhalationssystemen. Bei den Einzeldosis-Pulverinhalatoren sind der Diskus® (1,3 Mio. Packungen) sowie der Handihaler® (1,2 Mio. Packungen) die am häufigsten abgegebenen Systeme, bei den Mehrdosen-Pulverinhalatoren sind diese der Turbohaler® (1,7 Mio. Packungen) und der Novolizer® (1,1 Mio. Packungen). Elektrische Vernebler für Fertigarzneimittel wurden mit 1,8 Mio. Packungen am seltensten verordnet.

In Apotheken müssen vorrangig Präparate abgegeben werden, für die ein Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V besteht. Für den Patienten kann die Folge des Aut-idem-Austausches im Rahmen von Rabattverträgen ein Wechsel des ihm vertrauten Inhalatorsystemes sein. Im Einzelfall besteht deshalb die Möglichkeit, von der Abgabe eines rabattierten Präparats abzuweichen, wenn pharmazeutische Bedenken nach § 17 Abs. 5 ApBetrO vorliegen. Da es bei inhalativen Arzneiformen ohnehin sehr oft zu Anwendungsfehlern kommt [1], sind pharmazeutische Bedenken bei einem Austausch eines Inhalativums durch ein Präparat mit anderer Handhabung häufig indiziert. Der Anteil an geltend gemachten pharmazeutischen Bedenken bezogen auf alle Rezeptzeilen, bei welchen ein Austausch durch Rabattpräparate in Frage kam, lag bei den Fertigarzneimitteln zur Inhalation bei obstruktiven Atemwegserkrankungen bei 2,0 %. Bei den einzelnen Inhalatorsystemen zeigten sich allerdings deutliche Unterschiede. Besonders hervorzuheben ist der entsprechende Anteil bei atemzuggetriggerten Dosieraerosolen, wo er bei 64,5 % lag. In all diesen Fällen hätten die entsprechenden Präparate gemäß Rabattvertrag gegen konventionelle Dosieraerosole ausgetauscht werden sollen. Aufgrund der unterschiedlichen Eigenschaften (notwendiger Atemzug, Erfordernis einer guten Koordination, Verwendbarkeit mit einem Spacer) ist ein derartiger Austausch aber oft nicht sinnvoll im Hinblick auf eine effektive Arzneimitteltherapie. Bei Pulverinhalatoren wurden in 3,0 %, bei Fertigarzneimitteln für Vernebler in 1,7 % der Verordnungen pharmazeutische Bedenken angemeldet. Bei Letzteren wies in der überwiegenden Mehrheit der Fälle das rabattierte Produkt eine andere Wirkstoffkonzentration als das abgegebene Produkt auf, was zu einer falschen Dosierung durch den Patienten hätte führen können.


[1]     Hämmerlein A., Müller U., Schulz M. Pharmacist-led intervention study to improve inhalation technique in asthma and COPD patients. J Eval Clin Pract. 2011; 17 (1): 61-70.