83.650 DDD antivirale Arzneimittel pro Grippesaison z. L. der GKV abgegeben
01.06.2009 - Eschborn Franzmann A
Foto: ABDA

UPDATE: Am 11. Juni hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die so genannte Schweinegrippe zur Pandemie erklärt und die höchste Alarmstufe sechs ausgerufen.

In den letzten Wochen wurde in den Medien oft die Befürchtung geäußert, dass die so genannte Schweinegrippe das Potential zu einer Pandemie besitzt.

Die einzigen wirksamen Arzneimittel, die es momentan dagegen gibt, bis ein Impfstoff entwickelt sein wird, sind die für die "normale bzw. echte  Grippe" (Influenza) zugelassenen Neuraminidasehemmer.

Dabei handelt es sich um antivirale Arzneimittel mit dem Wirkstoff Oseltamivir (Tamiflu®) oder Zanamivir (Relenza®). Sie können die Symptomatik der Influenza mildern und die Krankheitsdauer verkürzen bzw. Komplikationen vermindern. Entscheidend für eine optimale Wirksamkeit ist der möglichst frühzeitige Therapiebeginn. Neuraminidasehemmer werden bei einer "normalen" Grippe, die jedes Jahr weltweit überwiegend im Winter auftritt, vom Arzt verordnet.

Wie hoch ist eigentlich der bundesweite Bedarf an Neuraminidasehemmern im Verlauf einer typischen Grippesaison?

Dazu hat das DAPI die letzten fünf Winter ausgewertet und festgestellt, dass im Mittel ca. 83.650 definierte Tagesdosen (DDD) pro Grippesaison verordnet wurden (Startet den Datei-Downloads. Graphik). Das entspricht etwa 16.700 abgegebenen Packungen mit einem durchschnittlichen Umsatz von 570.000 EUR pro Saison.

Allerdings sind die Grippewellen jedes Jahr sowohl bzgl. der Dauer als auch der Erkrankungsintensität unterschiedlich ausgeprägt, so dass es zu starken Schwankungen gekommen ist.

Mit großem Abstand war der Bedarf an antiviralen Arzneimitteln (37.500 DDD) am höchsten im Winter 2004/2005. Dabei ist zu beachten, dass zeitgleich damals erste Meldungen zur Vogelgrippe in Südostasien, ihre Verbreitung Richtung Europa und über die Gefahr einer Mensch-zu-Mensch-Übertragung des Virus veröffentlicht wurden. Es ist anzunehmen, dass ein Teil der Neuraminidasehemmer auch zur Bevorratung im Pandemiefall an einzelne Patienten abgegeben und von diesen lediglich bevorratet, aber nicht eingenommen wurde.

Der DAPI-Analyse liegen Verordnungsdaten zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde. Verordnungen, die auf Privatrezept ausgestellt wurden, sind in der vorliegenden Auswertung nicht erfasst. Ebenso wenig wurde die Einlagerung antiviraler Arzneimittel im Rahmen der Pandemievorsorge des Bundes bzw. der Länder oder von Betrieben berücksichtigt.