42 % Analoginsuline
01.11.2009 - Eschborn Quinzler R Czeche S
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42 % beträgt der Anteil der Analoginsuline an allen kurzwirkenden Insulinen, die im ersten Halbjahr 2009 zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von den öffentlichen Apotheken abgegeben wurden.

Während Ende 2006 in Folge eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) die Verordnungen (Packungszahlen) von Analoginsulinen deutlich abnahmen, haben sich die Werte in den letzten Jahren wieder nach oben bewegt: So betrug der Anteil der Analoginsuline an allen kurzwirkenden Insulinen 44 % im Oktober 2005, sank auf 32 % im Oktober 2006 und stieg danach wieder kontinuierlich an. Im Oktober 2007 betrug der Anteil 38 % und hat im Oktober 2008 mit 41 % wieder das Niveau von 2005 erreicht (siehe Grafik). Derzeit sind in Deutschland drei kurzwirkende Insulinanaloga auf dem Markt: Insulin aspart, Insulin glulisin und Insulin lispro. Diese Insuline zeichnen sich im Vergleich zu kurzwirkenden Humaninsulinen durch einen schnelleren Wirkeintritt und eine kürzere Wirkdauer aus. Als Vorteil gilt, dass dadurch der Spritz-Ess-Abstand verkürzt werden kann. Auch die postprandialen Blutzuckerspiegel sind niedriger, und es kann auf Zwischenmahlzeiten zur Vermeidung von Hypoglykämien verzichtet werden. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) wurde 2005 vom G-BA beauftragt, eine Nutzenbewertung von kurzwirkenden Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 vorzunehmen. Im August 2005 wurde der Vorbericht veröffentlicht, der endgültige Bericht folgte im Februar 2006. Das IQWiG kam zu dem Ergebnis, dass keine überzeugenden Belege für eine Überlegenheit kurzwirkender Insulinanaloga gegenüber Humaninsulin hinsichtlich patientenrelevanter Therapieziele bei der Behandlung des Typ 2 Diabetes mellitus existieren. Des Weiteren wurde postuliert, dass hinsichtlich ihrer langfristigen, potenziellen, nützlichen und schädlichen Effekte kurzwirkende Insulinanaloga nicht ausreichend untersucht sind. Seit September 2006 sind durch einen Beschluss des G-BA kurzwirkende Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 nicht mehr zu Lasten der GKV verordnungsfähig, solange sie mit Mehrkosten im Vergleich zu kurzwirkendem Humaninsulin verbunden sind. In der Folge wurde zwischen zahlreichen Krankenkassen und Herstellern Verträge geschlossen, die eine weitere Versorgung der Patienten ermöglichten.