(ABDA) Fast jedes dritte Arzneimittel allein wegen Darreichungsform beratungsintensiv
31.07.2019 - ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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"Berlin, 31. Juli2019 - Fast jedes dritte Arzneimittel, das Apotheken abgeben, ist allein wegen seiner Darreichungsform beratungsintensiv – unabhängig vom Wirkstoff. Im Jahr 2018 gaben Apotheken etwa 190 Millionen Packungen dieser Arzneimittel zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab. Das sind 29 Prozent aller GKV-Fertigarzneimittel. „Apotheker beraten als Arzneimittelexperten nicht nur zu Wirkstoffen, sondern können ihren Patienten auch demonstrieren, wie sie komplexe Arzneiformen, zum Beispiel Augentropfen oder Pulverinhalatoren, richtig anwenden“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts e.V. (DAPI) und Präsident der Bundesapothekerkammer. Das DAPI wertete Rezeptdaten von GKV-Versicherten aus, erfasste aber nicht die Abgabe von Medikamenten ohne Rezept und an Privatversicherte.

Den größten Anteil der beratungsintensiven Darreichungsformen entfiel auf feste Arzneimittel wie z.B. Retardtabletten, die nicht ohne Rücksprache mit dem Arzt oder Apotheker geteilt werden sollen (88 Millionen Packungen). Auf Platz zwei und drei folgten Medikamente zur Inhalation (23 Millionen Packungen) und Injektion (22 Millionen Packungen). Weitere beratungsintensive Darreichungsformen waren Arzneimittel zur Anwendung am Auge, in der Nase oder im After. Apotheker erklären ihren Patienten auch die korrekte Anwendung von festen Darreichungsformen, die nicht einfach geschluckt werden dürfen. Ein Beispiel für diese Arzneiformen sind Sublingualtabletten, die langsam unter der Zunge zergehen sollen.

Werden Arzneimittel falsch angewendet, bemerken Patienten dies selbst meist nicht. Fehlanwendungen können aber die Wirksamkeit eines Präparats verändern oder zu unerwünschten Wirkungen führen. Kiefer: „Jeder Patient kann sich in der Apotheke die richtige Anwendung seiner Medikamente zeigen und erklären lassen. Bei einem Präparatewechsel, etwa wegen eines neuen Rabattvertrags, kann sich auch die Anwendung ändern.“


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