- 1: Das DAPI.
- 1.1: Mitglieder des DAPI.
- 1.2: Historie.
- 1.3: Mitarbeiter & Ansprechpartner.
- 1.4: Vorstand / Geschäftsführung.
- 2: Mitglied werden.
- 3: Mitgliederbereich.
- 4: Aktuelles.
- 5: Publikationen.
- 6: Kooperationspartner.
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Aufgaben des DAPI als gemeinnützig anerkannter Verein
Das DAPI – Verein Deutsches Arzneiprüfungsinstitut e.V. – ist ein unter der Nummer 7519 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragener und vom Finanzamt Hofheim am Taunus als gemeinnützig anerkannter Verein. Vereinsziel ist laut
Satzung die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Verbesserung der Arzneimittelsicherheit. Dieses wird verwirklicht durch die Errichtung, Aufrechterhaltung und Führung eines Arzneiprüfungsinstituts, dem die wissenschaftliche Bearbeitung von Fragen obliegt, die mit der Prüfung und Bewertung von Arzneimitteln im Zusammenhang stehen. Damit unterstützt das DAPI Organisationen und Institutionen im Gesundheitswesen auf dem Gebiet der Arzneimittelversorgung.
Umsetzung
Das DAPI befasst sich mit der pharmakoökonomischen und pharmakoepidemiologischen Prüfung und Bewertung von Arzneimitteln sowie allgemeinen Fragen der Arzneimittelversorgung. Dazu werden Untersuchungen durchgeführt sowie Gutachten erstellt.
Die Berichte, Analysen und Studien beruhen auf Daten, die das DAPI von kooperierenden Apothekenrechenzentren erhält. Dem DAPI steht so eine einzigartige Datenbasis zur Verfügung, die aus vollständig anonymisierten Verordnungsdaten von Arzneimitteln besteht, die in öffentlichen Apotheken in der Bundesrepublik Deutschland zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) abgegeben wurden. Die Datenbank umfasst mittlerweile 5 Mrd. anonymisierte Verordnungen aus der GKV-Arzneimittelabrechnung und wächst jährlich um ca. 600 Mio. Einträge, die keinen Bezug zu einzelnen Personen, Ärzten, Apotheken oder Krankenkassen mehr aufweisen.
Das DAPI erhält seine Daten in monatlichem Rhythmus als vollständig anonymisierte Kopie von Abrechnungsdaten von derzeit 7 großen
Rechenzentren (RZ) aus allen Regionen der Bundesrepublik Deutschland. Eine zukünftige Einbindung weiterer Rechenzentren wird angestrebt. Die Daten werden von der
Werbe- und Vertriebsgesellschaft Deutscher Apotheker mbH (WuV) als unabhängiger dritter Instanz ein zweites Mal verschlüsselt und anonymisiert. Nach weiteren Sortierläufen bei dem
Apothekenrechenzentrum NARZ in Bremen werden die Arzneimittelverordnungsdaten zusammen mit Informationen von
ABDATA in das DAPI-Data-Warehouse eingespeist und stehen dann für Analysen zur Verfügung (siehe Abbildung). Insgesamt werden die Daten zeitnah verarbeitet, so dass spätestens 8 Wochen nach Beendigung des Abrechnungsmonats erste, hoch aktuelle Analysen möglich sind.

- Verarbeitung der Arzneimittelverordnungsdaten aus öffentlichen Apotheken über Rechenzentren und unabhängige Dritte bis zur Einspeisung in die DAPI-Datenbank (Data Warehouse).
Das DAPI stellt seinen Mitgliedsorganisationen monatlich regionalisierte, fest definierte Standardauswertungen aus seinem Datenbestand bereit. So werden Arzneimittelverordnungen nach verschiedenen relevanten Kriterien ausgewertet, zum Beispiel nach Arzneimittelgruppe (ATC-Code) bzw. Indikationsgebiet, nach Regionen (KV-Regionen), Kassenart oder nach Fachgruppe des verordnenden Arztes. Ein Vergleich zum Bundesdurchschnitt sowie zum Vorjahreszeitraum ist möglich.
Bei speziellen Themen kann das DAPI Einzelauswertungen auf Anfrage durchführen. Diese umfassen nicht nur aggregierte Daten, sondern auch Analysen basierend auf fallbezogenen Daten. Damit ist es möglich, die Arzneimitteltherapie einzelner, anonymisierter Patienten über einen längeren Zeitraum hinweg zu verfolgen und so detailliertere pharmakoepidemiologische und pharmakoökonomische Fragestellungen sowie Fragen der Arzneimittelversorgung (z. B. Persistenz, Compliance) zu beantworten. Wichtige Analysenergebnisse werden in nationalen und internationalen Fachzeitschriften publiziert, um sie auch einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Das DAPI hat den Anspruch, valide und transparente Daten zu liefern. Mit vollständig anonymisierten Daten können äußerst differenzierte und individuelle Analysen durchgeführt werden. Beispielsweise können potentielle Wechselwirkungen bestimmter Arzneimittel detektiert oder prognostiziert sowie die Versorgungssituation mit Arzneimitteln beurteilt werden (Stichworte: Innovation, Me-too, Generika, Zusatznutzen). Dadurch wird es u.a. möglich, kompetente Aussagen über Arzneimittelrisiken in Bezug auf ihre epidemiologische Relevanz abzugeben. Zugleich werden über die Indikationsanalyse auch Rückschlüsse über die bundesweite und regionale Häufigkeit von Krankheiten sowie der eingesetzten Therapieschemata durchführbar. Das DAPI soll damit wichtige Beiträge u.a. im Sinne eines Frühwarn- und Monitoringsystems leisten und sich perspektivisch zu einem Kompetenzzentrum für Pharmakovigilanz und Versorgungsforschung entwickeln.
Die an das DAPI herangetragenen Fragestellungen sind unterschiedlich; die Ergebnisse sind immer wissenschaftlich fundiert und unabhängig. Das Spektrum potentieller Auswertungsempfänger reicht weit über die DAPI-Mitglieder hinaus: Gesundheitsministerien und -behörden, Gesundheitspolitiker, Abgeordnete, Krankenkassen, wissenschaftliche Institute und Einzelpersonen.
Datenschutz
Datenschutz und Anonymität der Versicherten sind für das DAPI oberstes Gebot. Rechtsgrundlage der Statistiken und Erhebungen ist der § 300 Abs. 2 SGB V, der die Verarbeitung und Nutzung anonymisierter Daten aus der GKV-Arzneimittelabrechnung erlaubt. Durch die Satzung ist das DAPI vertraglich verpflichtet, die Daten ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu nutzen. Eine andere Verwendung außerhalb dieser engen, gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen, z. B. zu Vermarktungszwecken, ist dem DAPI nicht erlaubt. Alle vorgesehenen Auswertungen wurden bereits im Vorfeld mit der für das DAPI zuständigen Abteilung Datenschutz des Regierungspräsidiums Darmstadt abgestimmt.
Wenn das DAPI neben aggregierten Daten auch fallbezogene anonymisierte Daten für seine Analysen verarbeitet, so wurden diese vorab durch Dritte zweifach verschlüsselt. Ein rückwirkende Zuordnung der anonymisierten Daten ist weder durch das DAPI noch durch Dritte möglich, da es keine physikalisch-technischen Verbindungen zu den unverschlüsselten Daten gibt.
Da die Daten des DAPI innerhalb der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen keinerlei regionale Differenzierungen aufweisen, genügt das DAPI seit jeher den zusätzlichen Datenschutzanforderungen, die die Bundesregierung im Rahmen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes mit dem neuen § 305a SGB V zum 1. Januar 2007 einführen will, um Datenanalysen zum Verordnungsverhalten einzelner Ärzte und damit politisch unerwünschtes Pharmamarketing pharmazeutischer Hersteller zu unterbinden.
Zuletzt geändert: 15.11.2011
